Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der YOU-DRIVE GmbH (nachfolgend „YOU-DRIVE“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen YOU-DRIVE und dem Kunden. Als Kunden gelten ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn YOU-DRIVE solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat, und werden nur anerkannt, wenn YOU-DRIVE im Einzelfall ausdrücklich der Geltung in Textform zustimmt. Die Annahme der Leistungen von YOU-DRIVE durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB von YOU-DRIVE unter Verzicht auf AGB des Kunden.
1.3 Mit einer Bestellung bei YOU-DRIVE bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen von YOU-DRIVE erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von YOU-DRIVE unter www.you-drive.de abgerufen werden.
1.4 YOU-DRIVE behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Änderungen der Marktverhältnisse, Regelungslücken in den AGB oder aus sonstigen triftigen Gründen, erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich oder per E-Mail widerspricht und YOU-DRIVE den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
2. Leistungen
2.1 Gegenstand der AGB ist der Abschluss kostenpflichtiger Verträge über die Nutzung der von YOU-DRIVE angebotenen Software (YOU-DRIVE Manager Fahrschulverwaltung nebst App) sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines begrenzten Testzugangs. YOU-DRIVE stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf den Internetseiten der YOU-DRIVE unter www.you-drive.de, insbesondere aus der Bedienungsanleitung der Software und der App sowie dem Erklärungsvideo.
2.2 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.
2.3 YOU-DRIVE kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. YOU-DRIVE ist berechtigt, technische oder konstruktive Änderungen an dem Produkt vorzunehmen, sofern dies zu Verbesserungen des Produktes führt.
3. Nutzungsumfang
3.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und – soweit die zur Verfügung gestellte App betroffen ist – dessen Fahrschülern und nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von YOU- DRIVE.
3.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang der Fahrschulverwaltung und Ausbildung von Fahrschülern hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen; ausgenommen hiervon ist die Überlassung der Lern-App an Fahrschüler des Kunden. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder Dritten zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
3.3 YOU-DRIVE ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
3.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch den Kunden oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung an Dritte hat der Kunde YOU-DRIVE auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
3.5 YOU-DRIVE kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet, gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt oder fällige Forderungen der YOU-DRIVE nicht begleicht. Damit verbunden kann YOU-DRIVE den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. YOU-DRIVE hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann YOU-DRIVE nur für eine angemessene Frist, höchstens jedoch für 3 Monate, aufrechterhalten.
3.6 Der Anspruch von YOU-DRIVE auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
3.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit auf die vertragsgegenständliche Software, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat oder die fälligen Forderungen ausgeglichen hat.
4. Verfügbarkeit, Leistungsmängel
4.1 Die Verfügbarkeit der von YOU-DRIVE bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. YOU-DRIVE ist bemüht, eine Verfügbarkeit der Online-Dienste von 99% im Jahresmittel zu gewährleisten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die
- dadurch verursacht werden, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Software / APP vom Kunden oder dessen Fahrschülern nicht geschaffen werden,
- auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen,
- auf höhere Gewalt oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, in denen die Ursache der Nichtverfügbarkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs von YOU- DRIVE liegt, insbesondere bei Stromausfällen und Störungen der Telekommunikationsnetze. Weiter sind ausgenommen Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen der Software.
4.2 Ein Minderungsrecht im Hinblick auf die vereinbarte Vergütung steht dem Kunden nur bei einem Ausfall der von YOU-DRIVE zur Verfügung gestellten Online-Dienste über einen erheblichen Zeitraum außerhalb der in Ziffer 4.1 genannten Nichtverfügbarkeiten zu.
4.3 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch außerhalb der in 4.1. genannten Zeiten der Nichtverfügbarkeit bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung von YOU-DRIVE wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
5. Datenschutz und Datensicherheit
5.1 Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch YOU-DRIVE erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Daten werden nur erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt oder genutzt, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrags oder Nutzung der Software im Rahmen des Testzugangs erforderlich ist.
5.2 Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. YOU-DRIVE und alle auf ihrer Seite Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von dem und für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten trägt ausschließlich der Kunde.
5.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes YOU-DRIVE von Ansprüchen Dritter frei.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, YOU-DRIVE von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, hat er die Pflicht, YOU-DRIVE unverzüglichen hierüber zu unterrichten.
6.3 Der Kunde hat die von YOU-DRIVE zur Verfügung gestellte Möglichkeit zu nutzen, seine Daten regelmäßig in seinem Verantwortungsbereich durch Ausdruck zu sichern.
7. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. YOU-DRIVE bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
8. Störungsmanagement
8.1 YOU-DRIVE wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 8.3.) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
8.2 YOU-DRIVE wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm YOU-DRIVE den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird YOU-DRIVE entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
- a) Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen. - b) Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt. - c) Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden von YOU-DRIVE nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
8.4 Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird YOU-DRIVE unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt YOU-DRIVE dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird YOU- DRIVE entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. YOU-DRIVE wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und YOU- DRIVE bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
9. Ansprechstelle (Hotline)
9.1 Vertragliche Leistungen YOU-DRIVE richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.
9.2 Annahme und Bearbeitung von Anfragen Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten von YOU-DRIVE entgegen. Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird YOU- DRIVE – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von YOU-DRIVE hergestellter Software.
10. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
10.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden. Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
10.2 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
10.4 Der Kunde wird bei Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). YOU-DRIVE wird dem Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Zugriffmöglichkeit auf dessen Datenbestände (erfasste Leistungen und relevante Fahrschülerdaten) für einen Zeitraum von längstens 3 Monaten gewährleisten; danach wird ein Zugriff nicht mehr gegeben sein. Das Vertragsverhältnis endet spätestens 3 Monate, nachdem der vom Kunden angemeldete Fahrschüler seine Ausbildung beendet hat bzw. der Account eines angemeldeten Fahrschülers mehr als 6 Monate nicht mehr genutzt wird.
11. Allgemeine Haftung von YOU-DRIVE
11.1 YOU-DRIVE haftet dem Kunden stets a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, b) nach dem Produkthaftungsgesetz und c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die YOU-DRIVE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
11.2 Für nicht unter 11.1 fallende Schäden haftet YOU-DRIVE bei leichter Fahrlässigkeit nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch YOU-DRIVE, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
11.3 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung nach Ziffer 11.2 auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro des Vertragsjahres, in dem der Schaden entstanden ist. Die Haftung gemäß Ziffer 11.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
11.4 Im Übrigen wird die Haftung von YOU-DRIVE ausgeschlossen. Insbesondere haftet YOU-DRIVE nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von YOU-DRIVE liegen, insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von YOU-DRIVE unterliegen.
11.5 Bei Verlust von Daten haftet YOU-DRIVE nur für denjenigen Aufwand, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquate Sicherungen durch Ausdruck seiner Daten durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
11.6 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen YOU-DRIVE gelten Ziffern 11.1 bis 11.5 entsprechend.
12. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
12.1 12.1 Für die Nutzung des YOU-DRIVE Managers (Webapplikation, nutzbar per Internetbrowser) und der YOU-DRIVE Manager mobile App (iOS / Android) sowie der Theorie-Lern-App für Fahrschüler fällt pro neu registriertem Fahrschüler einmalig eine Nutzungsgebühr an. Hiervon ausgenommen sind die vertraglich individuell vereinbarten Freikontingente im Zusammenhang mit der Einrichtung des Testzugangs.
12.2 Für Bestandsfahrschüler einer Fahrschule, die bei der ersten Nutzung des YOU- DRIVE Managers bereits Kunden der Fahrschule waren, fallen keine Kosten an, solange kein Wechsel der Ausbildungsklasse erfolgt.
12.3 Soweit zwischen YOU-DRIVE und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wird, sind die Beträge nach Ziffer 12. ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und -zugang fällig und zu zahlen.
12.4 Aufrechnung mit Gegenansprüchen Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Einbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.5 Eine Rückerstattung der unter 12.1 genannten Nutzungsgebühr kann in Einzelfällen – innerhalb von maximal 6 Wochen nach Registrierung im YOU-DRIVE-System – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – aus Kulanz – nur unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Wenn es sich um einen Bestandsfahrschüler handelt, der die Ausbildungsklasse erweitert ODER
- Wenn für den Fahrschüler noch keine Leistung erstellt wurde oder der Schüler noch nicht mit der Lern-App synchronisiert hatte.
Die Rückerstattung muss schriftlich (auch E-Mail) angefordert werden. Sollte ein gemeldeter Fahrschüler den oben genannten Bedingungen nicht entsprechen, wird dies von YOU-DRIVE mit einer Bearbeitungsgebühr von 50€ pro Fahrschüler fakturiert.
12.6 Zahlungsverzug Im Falle des Zahlungsverzuges ist YOU-DRIVE berechtigt, in der Software das Anlegen neuer Fahrschüler zu sperren.
13. Sonstiges
13.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.2 Erfüllungsort ist Bruchsal. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen YOU-DRIVE und dem Kunden geschlossenen Vertragsverhältnis ist der Sitz von YOU-DRIVE. YOU-DRIVE kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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